Wie weiter mit der Wohnungsbaustelle?
Auf eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus zum Stand des Wohnungsbauprojektes an der Stollberger Straße 57/59 antworte der Berliner Senat am 25. Juni 2024: Die HABERENT Baugesellschaft mbH hat gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes/Kammergerichtes eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof eingereicht. Zwar werden zwischen Bauträger und GESOBAU Lösungsmodelle diskutiert, bisher aber erfolglos.
Durch eine Zwangsversteigerung hat die GESOBAU AG am 30. Mai 2024 das Eigentum an den Grundstücken und Gebäuden erworben. Im Anschluss wurde eine gutachterliche Untersuchung eingeleitet, die derzeit noch nicht beendet ist. Die GESOBAU geht davon aus, dass das Bauvorhaben abgeschlossen werden kann. Nach aktueller Einschätzung wird ein vollständiger Abriss des Gebäudes nicht erforderlich sein.
Neben den vertraglich vereinbarten Kaufpreisraten trägt die GESOBAU auch die Kosten für notwendige Rechtsberatung. Aufgrund des erfolgreichen gerichtlichen Verfahrens ist die GESOBAU berechtigt, von der HABERENT Schadensersatz für die Rechtsberatungskosten zu verlangen.
Über die weitere Entwicklung zu dieser Wohnungsbaustelle wird hier berichtet.