Quartiersmanagement
Boulevard Kastanienallee
Arbeit des Quartiersmanagements
Das Quartiersmanagement stellt das Bindeglied zwischen Bewohnerschaft, Akteuren, (Fach-)Verwaltung und Netzwerken dar. In Zusammenarbeit mit der Bewohnerschaft und der Steuerungsrunde, bestehend aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von Berlin und dem Bezirksamt von Marzahn-Hellersdorf, erstellt das QM-Team alle 2 bis 3 Jahre das sogenannte Integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) für das Quartier. Dieses enthält umfangreiche Informationen, Wünsche und Abstimmungsergebnisse aller Beteiligten hinsichtlich der Entwicklung des Boulevards Kastanienallee.
Meilensteine
IHEK 2022 | Dokumentation als pdf |
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5 Jähriges Jubiläum – QM Boulevard Kastanienallee | Rückblick auf die ersten 16 Ereignisse |
IHEK 2019 | Dokumentation als pdf |
Gebietskonferenz am 12.09.2018 | Dokumentation als pdf |
IHEK 2017 | Dokumentation als pdf |
Gebietskonferenz am 26.01.2017 | Dokumentation als pdf |
Auftaktveranstaltung am 20.07.2016 | Dokumentation als pdf |
Team
Ziele und Handlungsfelder
Das Teilprogramm “Sozialer Zusammenhalt” der Städtebauförderung der Bundesregierung unterstützt benachteiligte Stadtteile durch Finanzmittel von EU, Bund und dem Land Berlin. Mit den Maßnahmen, die im Rahmen von „Sozialer Zusammenhalt“ umgesetzt werden, soll das Gebiet rund um den Boulevard Kastanienallee städtebaulich und sozial stabilisiert werden. Das Besondere ist, dass nicht nur Bauprojekte umgesetzt werden können, sondern auch sozio-kulturelle Maßnahmen, die der Gebietsentwicklung dienen. Dazu arbeiten die verschiedenen Fachverwaltungen ressortübergreifend zusammen.
Folgende fünf Handlungsfelder werden grundsätzlich in Quartiersmanagementgebieten im Land Berlin bearbeitet:
Finanzierung
Aktionsfonds
Ziel des Fonds ist es, Aktionen des freiwilligen Engagements der Bewohnerschaft zu unterstützen,um die nachbarschaftliche Gemeinschaft zu stärken und zu beleben. Die Aktionen müssen den Zielen des Programms Sozialer Zusammenhalt und des Quartiers sowie einer Auswahl folgender Kriterien entsprechen:
- Nutzen für die Gemeinschaft bzw. Nachbarschaft
- Förderung der Aktivierung und Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohner
- Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Selbsthilfe
- Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte
- Belebung der Stadtteilkultur
Eine Übersicht über die geförderten Maßnahmen des Aktionsfonds finden Sie hier.
Projektfonds
Der Projektfonds dient der Finanzierung von nachhaltig wirkenden, strukturfördernden Maßnahmen zur Erreichung der Handlungsziele im QM-Gebiet. Die Höhe der im Quartier zur Verfügung stehenden Fördermittel wird jährlich vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben. Gefördert werden Projekte ab 5.000 Euro mit in der Regel mehrjähriger Laufzeit. Die Bedarfsermittlung erfolgt in einem intensiven Austausch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Akteuren, den Partnern der Gebietsentwicklung, dem Quartiersrat und den bezirklichen Fachämtern vor Ort. Ein Projekt ist förderfähig, wenn es mit den Förderzielen und -richtlinien übereinstimmt, es neben dem Eigeninteresse des zukünftigen Fördernehmers auch ein öffentliches Interesse an der Durchführung im Quartier gibt. Der Projektfonds orientiert sich an den folgenden Handlungsfeldern:
- Bildung, Ausbildung und Jugend
- Arbeit und Wirtschaft
- Nachbarschaft, Gemeinwesen und Integration
- Öffentlicher Raum
- Beteiligung, Vernetzung und Einbindung
Eine Übersicht über die geförderten Maßnahmen des Projektfonds finden Sie hier.
Baufonds
Der Baufonds dient der Finanzierung der zur nachhaltigen Stabilisierung und Entwicklung erforderlichen Baumaßnahmen im QM-Gebiet. Alle Maßnahmen sollen langfristig nutzbar und dauerhaft sein, der Bindungszeitraum beträgt mindestens zehn Jahre. Die Höhe der Fördermittel, die für den gesamten Baufonds zur Verfügung stehen, wird vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben. Gefördert werden Bauprojekte ab 50.000 €. Der Bedarf an baulichen Investitionen wird im Rahmen eines intensiven Austauschs mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Akteuren, den Partnern der Gebietsentwicklung, dem Quartiersrat und den bezirklichen Fachämtern vor Ort ermittelt, z.B. im Rahmen von Workshops und öffentlichen Gebietskonferenzen. Das QM-Team organisiert diesen Prozess. Die Investitionsbedarfe werden im IHEK dargestellt. Diese bedürfen der Zustimmung des Quartiersrates. Der Quartiersrat wählt für sein Quartier aus den im IHEK aufgeführten Baumaßnahmen ein oder zwei prioritäre Projekte aus. Die bezirklichen Förderstellen sammeln diese Vorschläge und erarbeiten eine Vorschlagsliste in Abstimmung mit den bezirklichen Fachämtern, je einer QM-Team-Vertretung und einer Senats-Vertretung.
Netzwerkfonds
Der Netzwerkfonds ist die strategische Ergänzung der quartiersbezogenen Förderstruktur (Aktionsfonds, Projektfonds und Baufonds). Der Netzwerkfonds dient dazu, in Kooperation mit verschiedenen Partnern, bewährte und strukturfördernde Maßnahmen von der Quartiersebene auf eine größere Maßstabsebene (quartiers- und/oder bezirksübergreifend) zu übertragen und durch innovative Ansätze kurzfristige Reaktionen auf gesamtstädtische Entwicklungen zu ermöglichen. Grundprinzip der Förderung durch den Netzwerkfonds ist es, Kooperations- und Erneuerungsprozesse im Einklang mit den in den Stadtentwicklungskonzepten festgelegten Schwerpunkten anzustoßen. Es geht darum, die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den genannten Gebieten weiter zu verbessern und Netzwerke und Partnerschaften zu ermöglichen oder zu stärken. Die Höhe der Fördermittel, die für den Netzwerkfonds zur Verfügung stehen, wird jährlich vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben. In der Regel werden die Projekte im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung umgesetzt.
Laufzeit des Quartiersmanagements – Verstetigung
Finanzmittel im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ sind nicht auf Dauer angelegt. Laufend wird die Entwicklung im Stadtteil deshalb über die Veränderung der Sozialdaten verfolgt („Monitoring“) und nach etwa zehn Jahren wird überprüft, ob der Einsatz der Städtebaufördermittel noch gerechtfertigt ist. Wenn ein Gebiet so stabil geworden ist, dass seine weitere positive Entwicklung gewährleistet ist, wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Beendigung des Verfahrens („Verstetigung“) eingeleitet.
Dies bedeutet, dass bei allen Verfahrensschritten im Quartiersmanagement von Beginn an mit bedacht wird, wie es ohne die finanzielle und personelle Unterstützung durch das QM-Verfahren weitergehen kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die mit Fördermitteln aufgebauten Strukturen weiterbestehen, wenn das QM-Verfahren beendet wird.