Nachweis für die Berechtigung zum Berlin-Ticket S
Der Senat von Berlin beschloss in der Sitzung am 24. Juni 2025 auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, dass auch nach dem 30. Juni 2025 der aktuell gültige Leistungsbescheid oder der Leistungsnachweis als Berechtigung für das Berlin-Ticket S und damit verbundene Vergünstigungen anerkannt werden.
Bis zum 31. Januar 2026 gelten als Nachweise sowohl der Leistungsbescheid einer Berliner Leistungsbehörde als auch der Leistungsnachweis für Personen ohne Berliner Bescheid. Für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zudem neben dem Bescheid auch der Leistungsnachweis anerkannt. Weiterhin behalten VBB-Kundenkarten Berlin S, die über den 30. Juni 2025 hinaus gültig sind, bis zum Ablauf ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit und können als Nachweis verwendet werden.
Trotz der aktuell fehlenden digitalen Lösung verfolgt der Senat weiterhin mit Nachdruck das Ziel, eine digitale, wirtschaftliche, sparsame und bürger:innenfreundliche Alternative zur Erlangung des Berlin-Ticket S zu entwickeln. Ziel ist es, die Umsetzung bis zum Ende des ersten Quartals 2026 abzuschließen. Sofern eine digitale Lösung für alle betreffenden Rechtskreise bis dahin nicht realisiert werden kann, soll spätestens zum 31. Januar 2026 ein analoges, dezentrales Verfahren zur Ausstellung eines vereinfachten Nachweises eingeführt werden.
„Das Berlin-Ticket S bleibt erhalten: Wir ermöglichen weiterhin vielen Berlinerinnen und Berlinern mit wenig Geld einen bezahlbaren Zugang für Bus und Bahn“, betont Senatorin Cansel Kiziltepe. „Die gesetzlichen Grenzen für digitale Lösungen sind – insbesondere aufgrund der datenschutzrechtlichen Anforderungen – sehr eng. Mit dem Blick auf die Berechtigten für das Berlin-Ticket S hat der Senat entschieden, das aktuelle Verfahren zunächst fortzuführen. Uns ist bewusst, dass diese Regelung als nicht diskriminierungsfrei wahrgenommen wird. Wir haben aber entschieden, dieses wichtige sozialpolitische Angebot, das den Menschen Mobilität und Teilhabe sichert, in der jetzigen Form zu erhalten. Wir arbeiten weiterhin intensiv an einem digitalen Weg, dazu braucht es mehr Bewegung auf der Bundesebene.“