Jugendhilfeausschuss der BVV Marzahn-Hellersdorf sucht stellvertretende Bürgerdeputierte
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf ruft freie Träger:innen der Jugendhilfe dazu auf, Kandidatinnen und Kandidaten als stellvertretende:r Bürgerdeputierte:r im Jugendhilfeausschuss vorzuschlagen.
Bürgerdeputierte sind Bürgerinnen und Bürger, die in Berlin an der Arbeit der Ausschüsse einer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) stimmberechtigt teilnehmen. Sie bringen ihre Sachkenntnis und Perspektiven ein und beraten die Bezirksverordneten bei ihren Entscheidungen. Vorschlagsberechtigt sind anerkannte Träger:innen der freien Jugendhilfe, die im Bezirk Marzahn-Hellersdorf tätig sind.
Um Bürgerdeputierte:r zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das 16. Lebensjahr muss vollendet sein.
- Der Hauptwohnsitz muss in Berlin sein.
- Die Person darf nicht gleichzeitig Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin oder einer Bezirksverordnetenversammlung sein.
- Die Person darf nicht als Beamtin oder Angestellter in derselben Bezirksverwaltung tätig sein.
- Die Person darf weder Mitglied noch Prüfer:in des Rechnungshofs von Berlin sein.
Diese ehrenamtliche Tätigkeit bietet eine Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung der Jugendhilfe im Bezirk zu beteiligen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten. Vorschläge können bis 12. September 2025 schriftlich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung, 12591 Berlin, oder per E-Mail eingereicht werden.



