Böllerverbot im Bezirk zu Silvester
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf verbietet zum Jahreswechsel das Zünden bestimmter Feuerwerkskörper. Betroffen sind Knallkörper der Kategorie F2, die eine ausschließliche Knallwirkung besitzen, auch Böller genannt.
Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr und am 1. Januar 2026 nach 7 Uhr. Raketen oder Batterien mit Lichteffekten sind von dem Verbot ausgenommen. Die Anordnung ist am 2. Dezember 2025 in Kraft getreten.
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Die Maßnahme soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung garantieren. Damit will das Bezirksamt vor Schäden an Menschen, Tieren und Gegenständen schützen. Ebenso geht es darum, den Lärm und die Umweltbelastung zu senken. Tagsüber sieht das Bezirksamt eine erhöhte Gefahr durch den missbräuchlichen Einsatz der Böller. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Von der Anordnung unberührt bleibt das gesetzliche Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.



