Weiter Stillstand auf der Wohnungsbaustelle?
Es ist inzwischen 2025, aber auf der Baustelle am Boulevard Kastanienallee (Stollberger Straße 57/59) tut sich immer noch nichts. Deshalb gab es wieder eine Anfrage an das Berliner Abgeordnetenhaus zur aktuellen Situation, die der Berliner Senat am 10. Dezember 2024 beantwortete.
In der Fragestellung wurde davon ausgegangen, dass die GESOBAU AG nach der Zwangsvollstreckung Grundstücke und Gebäude erworben und zudem eine gutachterliche Untersuchung in Auftrag gegeben hat. Die GESOBAU AG teilte dazu mit: „Die GESOBAU hat im Wege der Zwangsvollstreckung nicht das Eigentum an den Grundstücken und Gebäuden erworben. Zutreffend ist, dass die GESOBAU AG am 30. Mai 2024 im Rahmen der Zwangsvollstreckung in den Besitz eingewiesen wurde. Eigentümer ist weiterhin der Bauträger. Es liegt eine erste gutachterliche Bewertung zur Bausubstanz und zu den notwendigen Kosten der Fertigstellung vor. Diese wird derzeit intern ausgewertet. Die Gebäude befinden sich in einem Zustand, welcher den bisherigen Baustillstand abbildet. Die durch den Baustillstand entstandenen Schäden gefährden jedoch nicht die Bausubstanz.“
Weiterhin wurde gefragt, ob man davon ausgehe, dass das Bauvorhaben abgeschlossen werden kann und ob es einen Zeitplan gäbe? Dazu hieß es: „Die GESOBAU geht nach wie vor davon aus, dass das Bauvorhaben abgeschlossen werden kann. Auf Grund der noch laufenden gerichtlichen Klärung kann jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage zu einem Zeitplan getroffen werden.“
Was einen möglichen Abriss betrifft, antwortete die GESOBAU AG: „Auf Grundlage der gutachterlichen Bewertung der Bausubstanz kann zum derzeitigen Zeitpunkt ein vollständiger Abriss der Gebäude ausgeschlossen werden.“