Weiter Stillstand auf der Baustelle
Im Rechtsstreit zwischen der GESOBAU und der HABERENT Baugesellschaft mbH, dem Bauträger für das Hochhaus am Boulevard Kastanienallee, gibt es weiterhin keinen Fortschritt. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage an das Abgeordnetenhaus hervor.
Für einen Vergleich war eine Frist bis zum 30. September 2023 angesetzt, die hat der Bauträger nicht eingehalten. Das Landgericht Berlin hat ihn zur Eigentumsübertragung und Herausgabe des Grundstücks verurteilt. Mit dem Urteil wurde der GESOBAU in allen strittigen Rechtsfragen recht gegeben. Der Bauträger HABERENT Baugesellschaft mbH hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht/Kammergericht eingelegt. Deshalb erfolgt die rechtliche Klärung des Sachverhalts in der Berufungsinstanz. In der Anfrage ging es auch um den Zustand der Gebäude. Da es allerdings ein Baustellenverbot gibt, kann die GESOBAU keine Angaben dazu machen.