Stellvertretende Bürgerdeputierte für den Jugendhilfe-Ausschuss der BVV Marzahn-Hellersdorf gesucht
Für den Jugendhilfe-Ausschuss der IX. Wahlperiode können freie Träger, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Personen für die Wahl einer frei gewordenen Stelle vorschlagen. Die vorgeschlagenen Personen als stellvertretende Bürgerdeputierte oder stellvertretenden Bürgerdeputierten müssen ihre Hauptwohnung in Berlin haben.
Bewerbungen sind bis 13. Dezember 2024 an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin einzureichen:
per Post: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
12591 Berlin
per Fax: 030-902935815
per E-Mail
Welche Aufgaben haben Bürgerdeputierte?
Ein Großteil der Arbeit in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) findet in den Ausschüssen statt. Das sind Arbeitsgruppen für bestimmte Themen, wie beispielsweise der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft oder Stadtentwicklung und Wohnen oder Jugendhilfe. An diesen können sich alle Bürgerinnen und Bürger eines Bezirks wenden, die mit einer Maßnahme der Bezirksverwaltung nicht einverstanden sind.
Die Ausschüsse besitzen kein selbstständiges Entscheidungsrecht, sondern haben nur Beratungs- und Kontrollfunktion. Die BVV kann zu beschließende Vorlagen und Anträge an die Ausschüsse zur Beratung überweisen. Das Bezirksparlament ist jedoch nicht an dessen Empfehlung gebunden. Die Ausschüsse haben das Recht, Einsicht in die Verwaltungsakten des Bezirksamts zu nehmen.
Neben den Bezirksverordneten können auch Bürgerinnen und Bürger als so genannte Bürgerdeputierte stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse mitwirken. Eine Voraussetzung dafür ist eine besondere Sachkenntnis auf dem Gebiet des jeweiligen Ausschusses. Bürgerdeputierte dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Abgeordnetenhauses oder der BVV sein und nicht als Beamte oder Angestellte in derselben Bezirksverwaltung arbeiten.