Mehr Geld vom Amt für Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket BuT
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bezieht, kann sich kostenlos beraten lassen, welche Leistungen das Bildungs- und Teilhabepaket BuT bietet. Auch beim Beantragen gibt es mehrsprachige Hilfe.
Man kann sich ohne Termin Montag bis Freitag einfach melden, telefonisch unter 030-577130040 oder per E-Mail. Beraten wird in Deutsch (da sollten mindestens Deutschkenntnisse mit A2 bestehen), Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Weitere Informationen gibt es hier auf der Website.
Wofür gibt es Unterstützung?
Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre erhalten 195 Euro pro Jahr für Schulmaterial, davon 130 Euro im 1. Schulhalbjahr und 65 Euro im 2. Schulhalbjahr. Dazu müssen Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Aufnahmebestätigung der Schule im zuständigen Amt, z. B. Jobcenter, vorgelegt werden und das Geld wird an die Familie überwiesen.
Für Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre werden die Fahrtkosten zur Schule übernommen. Es gibt ein kostenloses BVG-Ticket für Schüler*innen mit einem Schülerausweis I (AB), Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen (AB) sowie für Schüler*innen, die den Tarifbereich ABC benötigen. Für Schüler*innen mit Schülerausweis II und an berufsbildenden Schulen werden die Kosten für das Berlin-Ticket S übernommen. Für den Tarifbereich AB mit Schülerausweis I kann die fahrCard online bei der BVG beantragt werden. Für den Tarifbereich AB mit Schülerausweis II bzw. Tarifbereich ABC mit Schülerausweis I oder II müssen Schülerausweis und/oder Nachweis über Besuch der Bildungseinrichtung beim zuständigen Amt vorgelegt werden. Die Überweisung erfolgt auf das Konto der Familie, die Fahrkarte(n) müssen beim zuständigen Amt dann als Beleg wieder vorgelegt werden.
Mittagessen in Kita und Schule wird für Kitakinder mit 23 Euro monatlich und ab der 7. Klasse vollständig über das BuT übernommen. In der Schule ist es bis zur 6. Klasse generell kostenlos, aber eine Anmeldung ist erforderlich. Wenn das Kind zum Essen angemeldet wird: in der Kita den Berlinpass-BuT vorlegen; wenn es von einer Tagesmutter betreut wird, dann den Berlinpass-BuT beim Jugendamt vorlegen; ab der 7. Klasse beim Essensanbieter vorlegen.
Bei Ausflügen mit Kita und Schule werden die gesamten Kosten übernommen. Dafür muss der berlinpass-BuT in Kita, Schule oder Hort gezeigt werden, die jeweilige Stelle kümmert sich um alles Weitere. Bei einer Kindertagespflege muss das Formular “BuT – Nachweis eintägiger Ausflug in der Kindertagespflege” ausgefüllt, von der Pflegeperson bestätigt werden und beim zuständigen Amt abgegeben werden.
Bei mehrtägigen Klassen- und Kitafahrten gibt es eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss, aber kein Taschengeld.
Pro Fahrt und Kind bis zu:
335 Euro (Kita, 1.-3. Klasse)
415 Euro (4.-6. Klasse)
550 Euro (7.-10. Klasse)
850 Euro (ab 11. Klasse)
750 Euro (Ski- und Sprachreisen)
1450 Euro (Schüleraustausch außerhalb Europas)
Auch hier muss ein Formular ausgefüllt werden: „Nachweis zur Übernahme der Kosten“ für eine mehrtägige Kita-/Klassen-/Kindertagespflege-Fahrt. Dieses Formular von Kita/Schule/Hort/Kindertagespflege bestätigen lassen und beim zuständigen Amt abgeben. Das Amt zahlt direkt an Kita/Schule/Hort/Kindertagespflege.
Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre erhalten kostenfreie Nachhilfe, z. B. bei Sprachförderung, um den gewünschten Abschluss oder Schulübergang zu schaffen. Wenn es keinen Kooperationsvertrag zwischen Anbieter*in und Schule gibt, dann bei der Leistungsstelle anfragen. Dazu den berlinpass-BuT in der Schule zeigen und mit dem Lehrpersonal sprechen. Der „Zusatzbogen zur ergänzenden Lernförderung“ muss ausgefüllt und in der Schule abgegeben werden.
Vom Baby bis zu Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre gibt es Zuschüsse für die Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit, zum Beispiel zum Super-Ferien-Pass, der Teilnahme in Musikschulen, Sportvereinen, beim Babyschwimmen oder für Ferienprogramme. Für Mitgliedsbeiträge/Aktivitäten/Freizeitfahrten werden monatlich 15 Euro oder als Gesamtsumme 180 Euro im Jahr ausgezahlt, einmalige Aufnahmegebühren werden zusätzlich übernommen.
Mit bis zu 180 Euro im Jahr werden Anschaffung/Leihgebühren von Ausrüstungsgegenständen, z. B. Fußballschuhe, Instrumente sowie Fahrkosten zum Beispiel zu einem Turnier, wenn sie außerhalb des Tarifbereiches AB oder ABC liegen, bezahlt. Bei den Fahrkosten wird ein Eigenanteil abgezogen. Dazu sind die Nachweise beim zuständigen Amt einzureichen:
– für Aktivitäten sind das Mitgliedsbescheinigung/Teilnahmebestätigung
– für Ausrüstungsgegenstände der Kassenzettel/Leihvertrag/Kostenvoranschlag
– für Fahrtkosten ein Anschlussticket C oder die Bestätigung über die Höhe der Fahrtkosten