berlinpass weiter gültig
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine hat der Senat eine Verlängerung der Sonderregelung zum berlinpass beschlossen.
Vorerst gelten damit die Übergangsregelungen weiter, die während Corona getroffen worden sind. Deshalb wird der berlinpass in seiner jetzigen Form übergangsweise beibehalten und bei Vorlage des Bewilligungsbescheides weiterhin vom Bürgeramt im schriftlichen Verfahren ausgegeben. Lediglich neue Anspruchsberechtigte müssen persönlich beim Bürgeramt vorsprechen.
Der berlinpass ermöglicht den vergünstigten Zugang zu Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten sowie zum öffentlichen Nahverkehr und soll die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtern. Anspruch auf den berlinpass haben Berlinerinnen und Berliner, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten erhalten.
Ab Anfang 2023 wird das Verfahren für die Anspruchsberechtigten vereinfacht. Leistungsberechtigten Personen wird von der Leistungsstelle ein Berechtigungsnachweis übersandt. Eine Vorsprache beim Bürgeramt ist dann nicht mehr erforderlich.
Rechtzeitig vor Einführung des Berechtigungsnachweises und der VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S erhalten alle berechtigten Personen automatisch per Post eine ausführliche Information.