Aktuelles zum berlinpass
Vorerst werden keine berlinpässe neu ausgestellt oder verlängert. Aber schönerweise bleiben abgelaufene berlinpässe bis 28. Februar 2021 gültig. Das Personal von BVG und S-Bahn ist darüber informiert.
Wer ein Berlin-Ticket S erwerben möchte, kann das auch mit einem abgelaufenen berlinpass machen, ebenso anspruchsberechtigte Personen ohne einen berlinpass. Dafür ist der Leistungsbescheid im Original mitzubringen. Gilt der Leistungsbescheid für mehrere Personen, so benötigt jede Person eine Zweitschrift vom Jobcenter, Wohnungsamt, Sozialamt usw.
Auf dem Berlin-Ticket S muss die Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer eingetragen werden.
Ausführliche Infos gibt es hier.